Corona Lockerungen ab dem 01. Juli

Ab dem ersten Juli gelten weitere Lockerungen der Corona Verordnungen 

Text und Bilder Walter Holtfoth Foto Adrian Hofmann

 

Die Landesregierung teilt mit, dass es insbesondere bei Menschenansammlungen im Veranstaltungsbereich Erweiterungen der Personenzahlen gibt. 

 

Veranstaltungen über 500 Personen und Tanzveranstaltungen bleiben weiterhin untersagt. 

 

Hier die Änderungen ( Quelle -  Baden-Württemberg.de )

 

Die Landesregierung hat am 23. Juni 2020 eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt am Mittwoch, den 1. Juli 2020, in Kraft.

 

Was ändert sich zum 1. Juli?

 

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.