Gemeinderatsitzung heute

Der Gemeinderat tagt heute öffentlich 

Quelle: Amtsblatt Gemeinde Friesenheim 

 

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Am Montag, 20. Juli 2020, 19.00 Uhr, findet eine öffentliche Hybridsitzung des Gemeinderates statt.

 

Bei der Hybridsitzung haben Sie die Möglichkeit entweder in herkömmlicher Weise körperlich bei der Sitzung im Rathaus Friesenheim – Bürgersaal – präsent zu sein oder sich per Videokonferenz digital zur Sitzung zuzuschalten.

 

Sollten Sie digital von zu Hause aus an der Hybridsitzung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte bis spätestens Montag, 20. Juli 2020, 10.00 Uhr an die Geschäftsstelle des Gemeinderates, Fr. Fehrenbach, Tel. 07821/6337-201, E-Mail: afehrenbach@friesenheim.de, um die Zugangsdaten zur Sitzung zu erhalten.

 

Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Im Rathaus Friesenheim besteht eine Mund- und Nasenschutzpflicht

 

Tagesordnung:

1. Frageviertelstunde

2. Elternbeiträge in den Kitas und der Schülerbetreuung

aufgrund der Corona-Pandemie

 -Drucksache Nr. 34.1/2020-

 

3. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Weiertsfeld II“,

Kernort Friesenheim, mit den örtlichen Bauvorschriften

zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß

§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

 a) Aufstellungsbeschluss

 b) Billigung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Weiertsfeld II“, Kerngemeinde Friesenheim, mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 12.05.2020 als Grundlage

für den Offenlegungsbeschluss und die Behördenbeteiligung.

 - Drucksache Nr. 51/2020-

 

4. Bebauungsplan „Im Eschental“

 a) Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf zur

Entwicklung des Bebauungsplanes „Im Eschental“.

 b) Beauftragung an die Verwaltung die Verhandlungen

zum Grunderwerb mit den Eigentümern im Geltungsbereich durchzuführen.

 - Drucksache Nr. 52/2020-

 

5. Bebauungsplan „Am Kloster“

 a) Nahwärmeversorgung Bebauungsplan „Am Kloster“,

Ortsteil Heiligenzell

 Entscheidung über Weiterverfolgung der Idee einer

zentralen Versorgung des Bebauungsgebietes.

b) Entscheidung über den Standort der Heizzentrale bei

einem Beschluss zur zentralen Nahwärmeversorgung.

 - Drucksache Nr. 53/2020-

6. Verschiedenes