Illegaler Handel mit Maltesern im Visier der Polizei

Mittelbaden - Illegaler Welpenhandel weiter im Visier

von Walter Holtfoth Foto: Zooroyal.de

Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Offenburg

 

Sie sind beliebt und prägen derzeit auch das Bild in Friesenheim: Kleine putzige Malteser. Die Hunderasse ist auch das lukrative Geschäft von illegalen Züchtern und Händlern aus Südosteuropa. Diese schwarze Schafe beschäftigen derzeit die Polizei im Ortenaukreis.

 

In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums von heute ist zu lesen: 

 

Ausgehend von einem illegalen Welpenhandel in Haslach im vergangenen Juni, konnten die Ermittler der hierfür eingerichteten Ermittlungsgruppe nun weitere Erfolge verbuchen und gegen mehrere Tatverdächtige ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Im Zuge umfangreicher Ermittlungen hinsichtlich weiterer Fälle des illegalen Handels mit Hundewelpen konnten zwei weitere Durchsuchungsbeschlüsse durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften Freiburg und Offenburg erwirkt werden.

Scheinkauf in Rust 

Am 28. Juli konnte nach Zeugenhinweisen und den unmittelbaren Ermittlungen des Polizeipostens Rust ein "Scheinkauf" organisiert werden. Im Zuge dessen konnte eine tatverdächtige Person bei der versuchten Veräußerung von zwei etwa drei Wochen alten Malteser-Welpen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Der vorab erwirkte Durchsuchungsbeschluss in Mahlberg führte in der Folge zum Auffinden von Beweismitteln, die einen Handel mit gewerblichem Charakter belegten. Gleiches Ergebnis war kurz darauf am 7.August bei einer weiteren Durchsuchung in Schwanau zu verbuchen. Auch hier konnte Beweismaterial aufgefunden werden, das den Verdacht der Ermittler erhärtet.

Beweismittel in Mahlberg aufgefunden

In den nun ermittelten Fällen handelte es sich um eine Gruppierung von rumänischen Tatverdächtigen, die sich auf die Hunderasse Malteser spezialisiert hatte. Neben den Verstößen gegen das Strafgesetzbuch, konnten dabei auch erhebliche Verstöße gegen das Tierschutz- und Tiergesundheitsgesetz festgestellt werden. Zwei der drei beschlagnahmten Hunde mussten zwischenzeitlich eingeschläfert werden.

Tierschutzwidrige Zuchtbedingungen / Vorspiegelung falscher Tatsachen / gefälschte Dokumente 

Wie die Ermittlungen zum Haslacher Ursprungsfall zu den Zwergspitzwelpen ergaben, wurden die Welpen unter tierschutzwidrigen Bedingungen und unter Missachtung zahlreicher tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Bestimmungen von Bulgarien nach Deutschland transportiert und hier weiterverkauft. Die Käufer wurden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über die Herkunft und den Gesundheitszustand der Tiere getäuscht. Hierzu wurden die Welpen teilweise mit gefälschten Heimtierausweisen ausgestattet. Nach aktuellen Erkenntnissen konnte der Verkauf von über 70 illegal aus Bulgarien eingeführten Hundewelpen ermittelt und den bekannten Tatverdächtigen zugeordnet werden. Zahlreiche Indizien der noch immer laufenden Auswertungen deuten jedoch darauf hin, dass die Gesamtzahl der Hundeverkäufe weitaus höher liegen dürfte. Diese Ermittlungen, auch in anderen Bundesländern, dauern derzeit weiter an.

Die Beamten der Ermittlungsgruppe, bestehend unter anderem aus Polizeihundeführern/innen und deren Kollegen des Arbeitsbereiches Gewerbe/Umwelt, konnten sich bei den Maßnahmen auf die Unterstützung der Polizeireviere Haslach und Lahr und deren zugehörigen Polizeiposten, sowie der Verkehrspolizeiinspektion verlassen. Die gesamten Verfahren wurden ständig durch das Veterinäramt des Landratsamtes Ortenaukreis vor Ort, aber auch im Vorfeld bei den Ermittlungen, unterstützt.

 

/rs

 

Vorangegangene Pressemeldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 25. Juni

POL-OG: Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Offenburg und des Landratsamtes Ortenaukreis

Offenburg Erster Ermittlungserfolg nach illegalem Welpenhandel - Veterinäramt warnt vor Kauf von Hundewelpen aus dem Ausland

Nachdem es Anfang Juni in Haslach bereits zur Feststellung eines mutmaßlich illegalen Welpenhandels und zunächst zu einer vorläufigen Festnahme eines Tatverdächtigen kam, sorgte unter anderem die mediale Berichterstattung für mehrere Zeugenhinweise bei der Polizei. Daraufhin konnten durch die Staatsanwaltschaft Offenburg Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Wohnobjekte in Haslach und ein Wohnobjekt in Mahlberg erwirkt werden. Die Beschlüsse wurden am gestrigen Mittwoch durch die ermittelnden Beamten der Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums, zusammen mit Amtstierärzten des Veterinäramtes des Landratsamtes Ortenaukreis und den örtlichen Polizeidienststellen vollzogen. Dabei konnte umfangreiches Beweismaterial aufgefunden und beschlagnahmt werden. Dieses bedarf jedoch noch einer weiteren, umfänglichen Auswertung. Gegen die drei Tatverdächtigen werden nun Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und Verstößen gegen das Tierschutz- und Tiergesundheitsgesetz geführt.

Das Veterinäramt warnt in diesem Zusammenhang beim Kauf von Hundewelpen aus dem Ausland: Tiere werden oft unter widrigen Transportbedingungen und ohne ausreichende Impfungen nach Deutschland gebracht

"In den jüngsten Wochen ist es wiederholt vorgekommen, dass wir bei Tiertransporten aus Osteuropa eingreifen mussten. Es wurden sogar bei legalen Transporten, die von Tierschutzvereinen organisiert werden, Mängel festgestellt, Tiere wurden dabei in zu kleinen Boxen untergebracht oder waren nicht richtig geimpft", informiert Amtstierärztin Judith Delong. Leider gebe es noch immer viele skrupellose Vermehrer und Transporteure, die aus dem Mitleid tierlieber Menschen Gewinn schlagen. Das Leid der Tiere werde dadurch aber nicht gelindert, sondern sogar vermehrt, warnt das Veterinäramt und weist deshalb darauf hin, dass bei Hunden, die aus dem Ausland in Deutschland aufgenommen werden sollen, vorab die Voraussetzungen zur Einreise des Tieres sichergestellt werden müssen. Wenn das Tier die Einreisevoraussetzungen nicht erfülle, könne das weitreichende Folgen haben, so Straube.

 

Nach der Tollwut-Verordnung komme bei Tieren, für die ein Kontakt mit tollwutkranken oder tollwutverdächtigen Tieren nicht ausgeschlossen werden kann, eine sofortige Tötung in Betracht. Je nach Fall könne dies zwar mit der Anordnung einer bis zu dreimonatigen Quarantäne vermieden werden. Die Unterbringung des Tieres in einer Quarantäne-Einrichtung ist für den Tierhalter aber mit hohen Kosten verbunden, rund 25 Euro pro Tag und Tier. "Im Falle von illegal und viel zu jung verbrachten Welpen kommen dazu häufig noch erhebliche Tierarzt- und zusätzliche Pflegekosten", gibt Delong zu bedenken.

Insbesondere bei Tieren, die in Deutschland etwa über Kleinanzeigen zum Kauf angeboten werden, müsse der Käufer die entsprechenden Fragen stellen, mahnt der Tierexperte. Immer wieder würden Welpen im Internet angeboten, bei denen die tatsächliche Herkunft nicht ersichtlich sei oder bewusst verschleiert werde. Auch ein ausländischer Heimtierausweis solle den Käufer stutzig machen. Um teure Folgekosten für eine Quarantäne und zusätzliche Tierarztkosten zu vermeiden, sei es ratsam, vor einem Welpenkauf gezielte Fragen zur Herkunft der Tiere zu stellen und sich das Muttertier zeigen zu lassen.

Das Muttertier unbedingt zeigen lassen und Fragen stellen

"Teilweise werden dann aber irgendwelche älteren Hunde der gleichen Rasse vorgezeigt, die mit den viel zu jung aus dem Ausland verbrachten Welpen gar nichts zu tun haben", mahnen die Amtstierärzte zur Vorsicht. "Der Kauf, auch aus Mitleid, insbesondere von Welpen der sogenannten Zwergrassen mit unklarer Herkunft, die im Internet angeboten werden, befeuert die weitere Vermehrung solcher Tiere in sogenannten Welpenfabriken, aus denen die Tiere nach Deutschland geschickt werden, bevor sie überhaupt richtig abgesetzt wurden und eigenständig fressen können", zeigt Straube auf. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (https://mlr.baden-wuerttemberg.de) unter dem Suchwort "Reisen mit Heimtieren".