Abstand zum Fahrradfahrer .. so sieht es aus!

Der richtige Abstand zum Fahrradfahrer

von Walter Holtfoth Text / Foto Polizeidirektion Offenburg

 

Jeder kennt die Thematik und die Probleme, die beim Überholvorgang von schwächeren Verkehrsteilnehmern bestehen. 

 

Auch in Friesenheim ist des Öfteren zu beobachten, wie teilweise waghalsig gerade Fahrradfahrer bedrängt werden. Sicherheitsabstand ist für viele kein stechendes Argument. 

 

Mal schnell in den Neukauf und dann.... 

 

Zeitersparnis trifft es wohl eher wenn es in Richtung Kohler geht ausgerechnet da fährt die Dame mit ihrem Rad ohne Motor.

 

Auffallend in der 30 er Zone generell, dass Biker durchaus nah an 30 unterwegs sind. Dann sollte gelten, dahinter zu bleiben, bis sich ausreichend Platz wie hier auf dem Foto bietet. 

 

Auch auf der Bahnbrücke gilt: lieber dahinter bleiben !

 

Die Polizei in Baden - Baden hat sich mit der Aktion vor ihrem Revier zum Ziel gesetzt den Autofahrern anzudeuten was Sicherheitsabstand bedeutet. Ihre Pressemitteilung von heute im Wortlaut: ( Quelle Polizeidirektion Offenburg ) 

 

"Die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Baden-Baden haben im Verlauf des Dienstags mit Unterstützung der Stadt Baden-Baden vor dem Dienstgebäude in der Schwarzwaldstraße, parallel zu einem Fahrradschutzstreifen, eine gelbe Hilfsmarkierung auf der Fahrbahn anbringen lassen, um festzustellen, ob der notwendige Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern eingehalten wird oder nicht.

Das Ergebnis der Stickprobenkontrolle: Über 95 % aller überholenden Autofahrer haben den geforderten Seitenabstand (1,5 Meter innerorts) nicht eingehalten.

Aufklärung zu Beginn der Radfahrsaison

Da die Radfahrsaison jetzt so richtig beginnt, hebt Polizeidirektor Peter Westermann - Leiter der Verkehrspolizeiinspektion Baden-Baden - einige der Regeln der neuesten StVO-Novelle zum Schutze der Radfahrenden noch einmal ausdrücklich hervor:

1. Mindestabstand

Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Dieser beträgt mindestens eineinhalb Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Wo das nicht möglich ist, gilt für Kraftfahrzeugführer ein Überholverbot.

Schrittgeschwindigkeit bei Rechtsabbiegern 

2. Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Schritttempo gibt den Lkw-Fahrern mehr Zeit, um besser auf Radfahrer und Fußgänger achten zu können.

3. Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen

Schutzstreifen (siehe Foto) trennen den Rad- und Kfz-Verkehr mit einer gestichelten weißen Linie. Die alte Regelung, dass bis zu drei Minuten gehalten werden durfte, gilt nicht mehr.

4. Vorsicht beim Ein- und Aussteigen

Schwere Unfälle können auch bei geringen Geschwindigkeiten passieren. Beim Aussteigen muss deshalb auf den Schulterblick geachtet und ein Blick in den Außenspiegel geworfen werden. So lassen sich sogenannte "Dooring-Unfälle" mit Radfahrern verhindern.

Die Verkehrspolizei bitten darum, gegenseitig aufeinander achtzugeben (die Grundregel der StVO), damit niemand gefährdet und das Unfallrisiko minimiert wird."