Ausgangsbeschränkung die Regeln kurz und knapp

Ab Montag gehört die Straße Nachts den Hundehaltern.

von Walter Holtfoth (Quelle Ortenaukreis- Facebook )

 

Ist es nun ein Lockdown oder nicht, darüber scheiden sich die Geister. Für die Einen die Beschränkung der Rechte für die Anderen eher wie ein erneuter Versuch, letztendlich zu wenig zu erreichen. 

 

Was ab Montag in der Ortenau gilt ist auf der Facebook Seite des Landratsamtes nachzulesen: 

 

Weil die 7-Tage-Inzidenz im Ortenaukreis seit 3 Tagen über 150 liegt, gilt ab Montag wieder eine Ausgangssperre.
Zwischen 21 und 5 Uhr darf die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden:
👉zur Ausübung Eures Berufs oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, wie Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
👉 für Arztbesuche, zur Pflege, Therapie oder für Tierarztbesuche
👉zur Begleitung von Personen, die Unterstützung brauchen, von Minderjährigen, Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
👉zum Gassi gehen
👉für den Besuch religiöser Veranstaltungen
👉 für die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien