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Tat, Festnahme, Verfahren, Urteil am selben Tag

Tat, Festnahme, Verfahren und Urteil am selben Tag

 

von Walter Holtfoth, Text - Symbolbild Thorben Wengert Pixelio

 

Beschleunigtes Verfahren wurde in Offenburg an einem 23 Jährigen angewandt. So kam es, dass der Täter schon am selben Abend, nach dem er Morgens in ein Auto eingestiegen war, von der Richterin am Offenburger Amtsgericht das Urteil präsentiert bekam. 

 

In einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Offenburg heißt es konkret: 

 

Offenburg

 

Nach einem mutmaßlichen Diebstahl, der nachfolgenden Festnahme und Widerstandshandlungen gegen die einschreitenden Beamten, folgte das Urteil gegen einen der Tatverdächtigen bereits am gleichen Tage.

 

Am Montagmorgen sollen zwei 20 und 23 Jahre alten Tatverdächtigen gegen 3:40 Uhr in der Königsberger Straße in ein Fahrzeug eingedrungen sein und dabei verschiedene Wertgegenstände wie eine Sonnenbrille, einen Ring, eine Bluetooth-Musikbox und ein Messer entwendet haben. Da die geschädigte Autobesitzerin den Diebstahl jedoch unmittelbar in diesem Moment bemerkte, konnte sie die Polizei zeitnahe verständigen.

 

An einem Einkaufszentrum in der Straßburger Straße konnten die beiden Tatverdächtigen durch alarmierte Polizeibeamte wenig später gestellt werden. Weil sie den Weisungen der Beamten nicht Folge leisteten, wurde zunächst Zwang angewandt. Der 23-Jährige leistete darüber hinaus Widerstand gegen die Beamten, wodurch eine Beamtin leicht verletzt wurde. Bei der Festnahme hatte er das zuvor entwendete Taschenmesser ausgeklappt in einer Hosentasche mitgeführt. In der Nähe des Festnahmeortes konnten die Beamten die entwendete Musikbox auffinden, im Auto der Frau sogar das darin bei der Tat verlorene Mobiltelefon des mit rund 1,2 Promille alkoholisierten 23-Jährigen.

 

Durch die Staatsanwaltschaft Offenburg wurde beim Amtsgericht Offenburg gegen den wohnsitzlosen 23-Jährigen der Antrag auf Durchführung ein beschleunigten Verfahrens gestellt. Wegen Diebstahl mit Waffen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung wurde der Mann bereits am Montagnachmittag durch die zuständige Richterin des Amtsgerichts Offenburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Sein drei Jahre jüngerer, vermeintlicher Mittäter sieht unterdessen einem separaten Ermittlungsverfahren entgegen.

 

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