
fünfstellige summe erbeutet - schockanruf in friesenheim

von Walter Holtfoth, Text & Bild / Titelfoto Symbolbild pixelio
Es ist immer wieder erstaunlich und sricht eigentlich nur für die perfide Vorgehensweise der kriminellen Zeitgenossen. dass es immer wieder vorkommt, dass Mitmenschen auf diese Art des Betruges herein fallen
Welchen psychischen Druck muss es entwickeln um hier auf den Leim zu gehen.
Die Polizei warnt auch heute wieder eindringlich.
Jetzt hat es einen Mitbürger aus unserer Gemeinde erwischt.
Bitte sprecht mit Euren Angehörigen über den Vorfall!
Quelle Presseinformation / Polizeibericht Polizeipräsidium Offenburg v. 22.04.
POL-OG: Friesenheim - Schockanruf verursacht Schaden, Hinweise der Polizei
Friesenheim (ots)
Nach einem sogenannten "Schockanruf" übergab ein Senior am Donnerstag vergangener Woche im Bereich Friesenheim Wertsachen im fünfstelligen Bereich an eine vermeintliche Polizeibeamtin. Der Senior wurde am Nachmittag durch einen falschen Polizeibeamten telefonisch über einen angeblich tödlichen Verkehrsunfall, verursacht durch eine Angehörige, informiert. Nur durch schnelle Zahlung einer Kaution könne dabei eine Haft abgewendet werden. Kurze Zeit später erschien dann eine angebliche Kriminalbeamtin als Abholerin der Wertsachen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei sowie das Bundeskriminalamt daraufhin:
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder Wertgegenstände bitten.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Benutzen Sie NICHT die Rückruffunktion, da Sie sonst wieder bei dem Anrufer und Täter landen könnten
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
- Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen.
- Bei Anrufen den Hörer sofort auflegen, wenn: - Sie das Telefonat und die Angelegenheit geheim halten sollen - schnelle Entscheidungen treffen sollen - Sie Kontakt mit Fremden aufnehmen sollen - Sie persönliche Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände herausgeben sollen.