Friesenheim. "irrig in der Annahme" (Polizeilyrik)

Das muss ordentlich gescheppert haben 

von Walter Holtfoth Text / Foto Symbolbild Pixelio

Quelle: Polizeipräsidium Offenburg - Presseinfo. 

 

Die Polizeilyrik bezeichnet es mit den Worten: 

 

"Die Fahrerin war irrig in der Annahme" 

 

Friesenheim (ots)

Eine VW-Fahrerin war am Donnertagnachmittag auf der Alois-Schwörer-Straße unterwegs, als sie an der Kreuzung zur Sonnhalde verunfallte.

Gegen 13.15 Uhr erkannte sie ein von links kommendes Fahrzeug und war offenbar irrig der Annahme, dass dieses in die Kreuzung einfährt. Daraufhin soll sie ihr Fahrzeug zu weit nach rechts gelenkt haben, kam von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei auf einem Gehweg stehenden Telekommunikationskästen und einem Gartenzaunelement.

Das Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden am Auto beträgt etwa 3.000 Euro. Der Schaden an den beiden Kästen und am Gartenzaun kann noch nicht abschließend beziffert werden.