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Kommentar- Teilzeit Schnappi auf Knöllchen Jagd

Teilzeit Schnappi - In 28 Stunden auf Knöllchen Jagd. 

Ein Kommentar von Walter Holtfoth Foto Symbolbild

 

Es deutet sich langsam an. Die an die Ortschaftsräte gerichtete Beschlussvorlage zum Thema Gemeinde Vollzugs Dienst (GVD)

tendiert in ihren Abstimmungsergebnissen zur Variante "Light" also A. :

 

Variante A

 

Ein Gemeindemitarbeiter ist 28 Stunden lang den Verkehrssündern auf der Spur und erteilt Verwarnungen. Dies ist Praxis seit 1. Juni. Zuvor waren es acht Stunden. Die Verwarnungsgelder gehen an das Landratsamt.

(Quelle BZ) 

 

Nach Heiligenzell und Oberweier hat sich nun der Ortschaftsrat in Schuttern für die weiche Variante mehrheitlich entschieden. 

 

Auffällig: Die Argumente die gegen einen offiziellen Ordnungsdienst sprachen, waren fast überall gleich.

 

Die Sache mit den gegängelten Bürgern

 

"Wir wollen die Bürger nicht noch mehr gängeln" wurde genau so gehört, wie die Worte "Alles wird in diesem Land nur noch reglementiert und verordnet." Auch vom Kontrollstaat war zu hören. Soweit, so gut und irgendwo plausibel aus der Sicht derer, die irgendwann wiedergewählt werden wollen und die es sich wohl nicht wirklich bei ihren Bürgern verscherzen wollen. 

 

Sie hören schon jetzt kommt ein dickes ABER. Es sind die gleichen Stimmen, die über Monate über Hundehaufen klagen. Ja sogar der immer mehr zunehmende Vandalismus sei eine Sauerei und nicht hinzunehmen. Und dann rasen sie wie die Irren. Klar Parken tun sie noch ohne Rücksicht. 

 

Die Frage ist, wie soll da eine 450 € Kraft als Mitarbeiter der Gemeinde  für Abhilfe sorgen. Dieser ist mit seinen 28 Stunden im ganzen Gemeindegebiet so sehr ausgelastet und schafft den ruhenden Verkehr nur wenn er sich bei den markanten Punkten auf die Lauer legt. 

 

Ärger bei der Poststelle 20 Euro Bußgeld 

 

Poststellenkunden in Friesenheim können seit neuestem ein Liedchen davon singen was es heißt, dass da jemand plötzlich Zeit für sie hat.  Um Vandalismus, Randale und Vermüllung, plus ruhender Verkehr und Einhaltung der neuen Sondernutzungssatzung sollte sich ein professioneller Ordnungsdienst, wie in den Varianten B und C beschrieben kümmern. Ich sage deutlich, nicht nur sollte, ich sehe ein zwingendes muss. 

 

Einzig Oberschopfheim hat sich in weiser Voraussicht für die Variante B entschieden.

 

Nur mit dem Kosten letztendlich das Totschlagsargument zu bedienen ist schlichtweg falsch. 

 

Was ist denn eigentlich teurer als Sicherheit ? Viel, viel teurer ist keine Sicherheit und handlungsunfähiges, kollektives zu- beziehungsweise Wegsehen.

 

Erklärung: Variante B: 

 

In der Variante B findet der Gemeindevollzugsdienst (GVD) in Teilzeit für die reine Parkraumüberwachung statt. Dabei fallen 19 Stunden wöchentlich nicht nur auf die Kontrolltätigkeit an, sondern auch auf die Verwaltungsaufgaben. Die Einnahmen aus den Verwarnungsgeldern bleiben bei der Gemeinde. Die Kosten für die Variante B lägen bei 38 000 Euro. Aus den Verwarnungsgeldern erwartet die Verwaltung Einnahmenüberschuss in Höhe von 10 200 Euro. 

(Quelle BZ)

Variante C 

 

Vollständiger Gemeindevollzugsdienst mit zwei Vollzugsmitarbeitern besetzt. Aufgabengebiete weit über die Parksünder hinaus wie: Überwachung Plakatierung, Kontrolle von Auflagen, Vandalismus, Vermüllung. 

 

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